Aktuelle Informationen zum Coronavirus


INFO 23 - 14.11.2022:

Elterninformationen zur 60. Trägerinformation

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

den Ländern wurde die Möglichkeit eingeräumt, eigene Regelungen zu treffen. In Berlin wurde auf dieser Grundlage die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (2. BaSchMV) beschlossen. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ist dort geregelt, dass die Senatsjugendverwaltung weiterhin berechtigt ist, flexibel und nach Bedarf auf das jeweilige Infektionsgeschehen zu reagieren und entsprechende Vorgaben zu treffen.

 

Für den Bereich Kita gilt in diesem Sinne aktuell Folgendes:

  • Die Kitas befinden sich weiterhin im Regelbetrieb.
  • Aktuell besteht keine Masken- oder Testpflicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich.
  • Es gilt weiterhin die bekannte Schnupfenregelung. Erkrankte Kinder sollen danach nicht betreut werden. Eine leichte Erkältung schließt eine Betreuung aber nicht generell aus.
  • Kinder ohne Symptome sind zu betreuen, auch wenn eine Person im häuslichen Umfeld an Corona erkrankt ist. In diesen Fällen sollte jedoch vorab das zu betreuende Kind getestet werden.
  • Den Kitas werden weiterhin im Rahmen der Berliner Teststrategie Testkapazitäten für anlassbezogene Testungen (1 Test/Woche pro Kind und pro päd. Fachkraft) zur Verfügung gestellt.
  • Sie dürfen die Kitas weiterhin betreten und auch Ihre Kinder im Rahmen der Eingewöhnung begleiten.
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Elterninformationen zur 60. Trägerinformation
Elterninformationen zur 60. Trägerinform
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INFO 22 - 28.04.2022:

Elterninformationen zur Aufhebung der regelmäßigen Testpflicht

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

Die allgemeine, regelmäßige Testpflicht in den Kitas entfällt ab dem 8. Mai 2022.

Ihre Kita wird Ihnen stattdessen anlassbezogene Testungen anbieten, zum Beispiel, wenn es

innerhalb der Einrichtung zu einem Ausbruchsgeschehen gekommen ist oder Ihr Kind Kontakt

zu einer anderen infizierten Person hatte.

Wenn Ihr Kind trotz leichter Erkältungssymptome die Kita besuchen soll, ist der Einrichtung von Ihnen eine schriftliche Bestätigung über eine Testung mit negativem Ergebnis vorzulegen bzw. ein anlassbezogener Test vor Ort durchzuführen. In jedem Fall bitten wir Sie, Ihrem Kind ausreichend Zeit zur Genesung vor dem erneuten Kitabesuch zu ermöglichen.

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformationen zum Regelbetrieb und Fortsetzung der Testpflicht
Elterninfo zur 58. Trägerinformation_fin
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INFO 21 - 30.03.2022:

Elterninformationen zum Regelbetrieb und Fortsetzung der Testpflicht

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb. Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend, die anderen beiden Testtage werden durch die Kitas bestimmt. Die hierfür benötigten Tests erhalten Sie von unseren Kitas.

Ausnahmen gelten für vollständig geimpfte oder genesene Kinder und Kinder, an denen ein Test aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen auch in Form eines Lolli-Tests nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurde.

Für Kontaktpersonen gilt weiterhin der sog. Test-to-stay-Ansatz.

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformationen zur Aufhebung der regelmäßigen Testpflicht
Elterninformation zur 57. Trägerinformat
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INFO 20 - 11.02.2022:

Elterninformationen mit Hinweisen zu aktuellen Quarantäneregelungen

 

Liebe Eltern,

 

Die Berliner Gesundheitsämter haben sich darauf verständigt, ab dem 07.02.2022 in den Berliner Kindertageseinrichtungen den sogenannten Test-to-Stay-Ansatz als Regelverfahren einzuführen. Hiermit wird den Kindern ermöglicht, dass sie weiterhin innerhalb ihrer stabilen, festen Betreuungsgruppe am sozialen Geschehen in der Kita teilhaben können. Eine grafische Darstellung des Test-To-Stay-Verfahrens können Sie als PDF downloaden.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Kindern weiterhin viel Kraft bei der Bewältigung dieser Lage.

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformationen mit Hinweisen zu aktuellen Quarantäneregelungen
Elterninformation zur 54. Trägerinformat
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Test-To-Stay für Berliner Kitas
test-to-stay-fuer-berliner-kitas.pdf
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INFO 19 - 19.01.2022:

Elterninformation zum eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kitas

 

Liebe Eltern,

 

die Kitas gehen ab dem 24.01.2022 in den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über. Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen. Alle nun geltenden Regelungen können Sie den Elterninfos der Senatsverwaltung entnehmen.

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformation zum eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kitas
Elterninformation zur 53. Trägerinformat
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INFO 18 - 17.01.2022:

Einführung der SARS-CoV-2-Testpflicht in den Kitas

 

Liebe Eltern,

 

die aktuellen Elterninformationen der Senatsverwaltung beinhalten wichtige Informationen zur Testpflicht, die ab dem 24. Januar 2022 - mit der Bereitstellung von Lolli-Tests - für den Besuch von Kitas eingeführt wird. Über den genauen Startzeitpunkt

wird Sie Ihre Einrichtung rechtzeitig informieren.

 

Im Rahmen der Testpflicht ist Folgendes zu beachten:

  • Die Testpflicht gilt für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend, die anderen beiden Testtage werden durch Ihre Kita bestimmt.
  • Sie erhalten über Ihre Kita die hierfür benötigten Tests. Es handelt sich dabei um qualitätsgesicherte PoC-Antigen-Lolli-Tests zur Selbstanwendung, welche für Kleinkinder gut geeignet sind.
  • Soweit die Testung zu Hause erfolgt, ist gegenüber der Einrichtung mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Ein Muster hierzu erhalten Sie von Ihrer Kita.
  • Die entsprechenden Formulare müssen Sie in der Kita vorzeigen. Sie können sie anschließend wieder mitnehmen und für weitere Testbestätigungen nutzen.

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformation zur Einführung der SARS-CoV-2-Testpflicht in den Kitas
Elterninformation zur 52. Trägerinformat
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INFO 17 - 04.08.2021:

Elterninformationen zum Start ins neue Kitajahr

 

Liebe Eltern,

 

die aktuellen Elterninformationen der Senatsverwaltung beinhalten wichtige Informationen für Reiserückkehrer aus dem Ausland sowie für Eltern von Kindern mit einem besonderen Risiko bzgl. Covid-19.

 

Zur Unterstützung des Starts in das Kitajahr 2021/2022 steht Ihnen die Kita-Aufsicht ab dem 09.08.2021 bis zum 31.08.2021 im Rahmen einer Elternhotline zur Verfügung. Sie erreichen diese werktags von 9 - 13 Uhr unter der Nummer (030) 90227-6600.

 

Wir wünschen Ihnen und Euch einen gelungenen Start ins neue Kita-Jahr!

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformationen zum Start ins neue Kita-Jahr
Elterninformation_4.8.2021_final.pdf
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INFO 16 - 16.06.2021:

Wiederaufnahme des Regelbetriebs zum 21.06.2021

 

Liebe Eltern, die Wiederaufnahme des Regelbetriebs ist eine erfreuliche Entwicklung und Ergebnis der stabilen, niedrigen Infektionslage an den Berliner Kitas. Die neuen Regelungen bedeuten im Folgenden:

  1. Alle Kinder erhalten eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins.
  2. Das Erfordernis der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfällt.
  3. Die Regel-Öffnungszeiten gelten wieder
  4. Früh- und Spätdienste sind in den Einrichtungen im Rahmen der angebotenen regulären Öffnungszeiten bereitzustellen.
  5. Schließzeiten der Einrichtungen in der Sommerpause können wie geplant und mit den Eltern besprochen umgesetzt werden. Zugleich gilt, dass die Träger in Absprache mit den Eltern während der Schließzeiten eine angemessene Betreuung sicherzustellen haben.
  6. Die Betreuung von Kindern in Kooperationseinrichtungen ist wieder möglich.
  7. Sofern Einrichtungen bereits vor dem 21.06.2021 in den Regelbetrieb zurückkehren wollen, ist dies möglich.

Während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen sollen Eltern die Einrichtungen nur mit Maske betreten und das Abstandsgebot beachten. Für die Hol- und Bringsituation werden entsprechende Wartebereiche in den Kitas eingerichtet. Kinder sollten hier grundsätzlich nur durch ein Elternteil begleitet werden.

 

Wir hoffen sehr, dass diese Regelungen zu mehr Stabilität und Planbarkeit führen und pandemiebedingte Belastungen für Sie reduziert werden können!

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformation zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs zum 21. Juni 2021
2021_06_16 Elterninformation_final.pdf
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INFO 15 - 09.06.2021:

Rückkehr zum Regelbetrieb ab 21.06.2021

 

Liebe Eltern, ab dem 21.06.2021 erhalten alle Kinder wieder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins. Sommerfeste, Abschlussfeste, Kitareisen und Kitaübernachtungen sind wieder möglich. Wir hoffen, dass die Rückkehr zum Regelbetrieb von Dauer ist und wünschen Ihnen einen angenehmen Sommer!


INFO 14 - 11.05.2021:

Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab 17.05.2021

 

Liebe Eltern, ab dem 17.05.2021 dürfen alle Kinder wieder die Kitas besuchen. Neuaufnahmen sind wieder möglich!

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformation zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab 17.05.
Elterninformation 11.05.2021 final.pdf
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INFO 13 - 07.05.2021:

Erweiterung des Zugangs zur Kita-Notbetreuung

 

Liebe Eltern, ab dem 10.05.2021 dürfen Kinder ab vollendetem 4. Lebensjahr wieder die Kitas besuchen. Wir hoffen, dass wir bald wieder für alle Kinder öffnen dürfen.

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformationen zur Erweiterung des Zugangs zur Kita-Notbetreuung
Elterninfo 05_05_2021.pdf
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INFO 12 - 04.03.2021:

Eingeschränkter Regelbetrieb ab 09.03.2021

 

Liebe Eltern, ab dem 09.03.2021 endet der Notbetrieb und wir sind im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder da! 

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterinformation zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab dem 09. März 2021
Elterninfo_04.03.2021_final.pdf
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INFO 11 - 22.01.2021:

Schließung und Notbetreuung ab 25.01.2021

 

Liebe Eltern,

Unsere Kitas bleiben ab 25.01.2021 geschlossen. Wir haben eine Notbetreuung eingerichtet. Diese Notbetreuung kann für die Phase des Lockdowns von Eltern in Anspruch genommen werden, die

  1. Einen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf haben und deren berufliche Tätigkeit zugleich auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist. Sie finden die aktuelle Fassung dieser Liste unter www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita
  2. Darüberhinaus soll auch Kindern von Alleinerziehenden und Kindern mit Behinderung die Möglichkeit zur Aufnahme in die Notbetreuung gegeben werden.

Bitte setzen Sie sich mit unsere Leiterinnen in Verbindung, wenn Sie Ihre Kinder für die  Notbetreuung anmelden wollen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren.

 

Die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung und der Antrag auf Notbetreuung:

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Elterninformationen zur Schließung der Kitas bis zum 14.02.2021 sowie zum Anspruch auf Notbetreuung
22.01.21_Elterninfo_final.pdf
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Antrag auf Notbetreuung
Antrag auf Notbetreuung_final.docx
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Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld
BMFSFJ_Musterbescheinigung_Kinderberteuu
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INFO 10 - 08.01.2021:

Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021

 

Liebe Eltern,

unsere Kitas bieten bis zum 31.01.2021 Notversorgung an. Die Verwaltung ist bis Ende Januar nur telefonisch (030 - 2363 2000) und per e-Mail erreichbar. Bitte sprechen Sie unsere Leiterinnen an, wenn Sie einen Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen müssen. Die Beiträge (Essen & Zusatzbeitrag) für den Monat Januar 2021 werden wir für die Kinder, die nicht in der Notbetreuung sind zurück erstatten. 

Über weitere Entwicklungen werden wir zeitnah informieren.

Bleiben Sie gesund!

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Elterninformationen zur Notversorgung in Berliner Kitas bis zum 31.01.2021
Elterninfo_Januar 2021.pdf
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INFO 9 - 18.12.2020:

Lockdown vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021

 

Liebe Eltern,

unsere Kitas bleiben bis einschließlich 03.01.2021 geschlossen. Die Verwaltung ist ab heute nur noch telefonisch (030 - 2363 2000) und per e-Mail erreichbar. Wir bieten eine Notbetreuung an. Bitte sprechen Sie unsere Leiterinnen an, wenn Sie einen Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen müssen. Wir werden zeitnah über weitere Entwicklungen informieren.

 

Wir wünschen Ihnen angenehme Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2021!

 

Bitte lesen Sie die aktuellen Elterninfos der Senatsverwaltung:

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Kita-Elternbrief zum Jahreswechsel
2020_-12-_Kita-Elternbrief_zum_Jahreswec
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Wichtige Elterninformationen zum Betrieb der Kitas im Land Berlin ab dem 16.12.2020
20201214_Elterninfo_v1.02.pdf
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INFO 8 - 10.06.2020:

Rückkehr zum Regelbetrieb im Juni

 

Wir freuen uns sehr darüber, dass wieder alle Kinder die Kita besuchen dürfen.

Die Berliner Senatsverwaltung hat angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens und den bereits vielfältigen Lockerungen im gesellschaftlichen Bereich entschieden, den Regelbetrieb der Berliner Kindertageseinrichtungen wieder aufzunehmen:

  • Ab Montag, den 15. Juni 2020 dürfen alle Kinder, die einen Rechtanspruch haben, wieder die Kita besuchen.
  • Spätestens ab Montag, den 22. Juni 2020 haben alle Kinder im vollen Umfang ihres individuellen Gutscheins Anspruch auf Betreuung.
  • Die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen sowie die Notbetreuungsregelungen verlieren ab 22.06.2020 ihre Gültigkeit.

Der wieder eingeführte Regelbetrieb wird jedoch unter den fortgesetzten Bedingen der Corona-Pandemie und gemäß den Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durchgeführt. Dazu zählt:

  • Die Betreuung in möglichst stabilen Gruppenstrukturen (die Einschränkung der Gruppengröße ist vollständig aufgehoben) um die Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionen zu gewährleisten.
  • Die Einhaltung der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung. Dies beinhaltet insbesondere die Reduzierung der Kontakte in der Bringe- und Abholphase zwischen Eltern und Erzieher*innen sowie zwischen den Eltern untereinander.

Mit der Aufnahme des regulären Kitabetriebes besteht für die Eltern wieder die Verpflichtung, die Verpflegungskosten zu tragen:

  • Kinder, die bis spätestens 20. Juni 2020 die Betreuung in Anspruch nehmen, haben den Kostenbeitrag in Höhe von 23 € bereits für den Monat Juni zu entrichten.
  • Ab dem 22. Juni 2020 müssen alle Eltern die Verpflegungskosten ab dem 1. Juli 2020 entrichten, unabhängig davon, ob sie die Betreuung in Anspruch nehmen oder nicht.

INFO 7 - 09.06.2020:

Schnelle Rückkehr zum Regelbetrieb an Schulen und Kitas

 

Pressemitteilung vom 09.06.2020

 

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 plant die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder den Regelbetrieb stattfinden zu lassen. Kitas können bereits wieder ab dem 15. Juni alle Kinder betreuen, spätestens ab dem 22. Juni in vollem Betreuungsumfang. Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, hat hierzu heute im Senat ein Konzept vorgestellt. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie wird es in den kommenden Wochen umgesetzt.

 

Sandra Scheeres: „Für viele Berliner Familien waren die vergangenen Wochen ein gewaltiger Kraftakt. Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb entlasten wir die Eltern und sorgen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen das volle Bildungsangebot wieder wahrnehmen können. Dank der insgesamt positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens ist dies bei den Kitas sogar vier Wochen früher möglich als zunächst geplant. Die Öffnung der Kitas und Schulen wird flankiert von der umfassenden Corona-Teststrategie des Senats. Diese bietet auch allen Beschäftigten der Schulen und Kitas die Möglichkeit, sich kostenfrei testen zu lassen. Damit tragen wir dem Gesundheitsschutz des gesamten Personals Rechnung. Die Rückkehr zum Regelbetrieb stellt Schulen und Kitas noch einmal vor große Herausforderungen. Mein Dank gilt allen Fachkräften, die diese Ausnahmesituation seit Wochen meistern.“

 

Das Öffnungskonzept für die Kitas sieht folgende Punkte vor:
1. Ab dem 15. Juni kann der Prozess zur Rückkehr in den Regelbetrieb beginnen und alle Kinder können wieder betreut werden. Die Begrenzung der Gruppengrößen wurde bereits zum 8. Juni aufgehoben.

2. Spätestens ab dem 22. Juni erhalten alle Kinder eine Betreuung, die dem individuellen Kita-Gutschein entspricht. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Früh- und Spätdiensten. Die konkreten Ausgestaltungen müssen in enger Abstimmung zwischen Trägern und Eltern und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort erfolgen. Die Liste der systemrelevanten Berufe verliert ihre Gültigkeit. Die Eingewöhnung von neuen Kindern ist möglich.

3. Es werden möglichst stabile Gruppenstrukturen angestrebt. Um dies zu erreichen, ist es weiterhin möglich, zusätzliche Räume für die Kita-Betreuung zu nutzen (z.B. in Familien- oder Nachbarschaftszentren) und Nicht-Fachkräfte wie Pädagogik-Studierende zur Unterstützung hinzuzuziehen (ein erweitertes Führungszeugnis muss beantragt sein).

4. Die Telefon-Hotlines für Eltern (Tel. 030-90227 6600) und Träger (Tel. 030-90227 6060) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bleiben bis Ende Juni geschaltet.


INFO 6 - 14.05.2020:

Der Senat hat am 21. April 2020 eine schrittweise Erweiterung des Betreuungsbetriebs unter den Bedingungen der Notbetreuung initiiert. Die Kinderbetreuung erfolgt weiterhin unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Betreuung wie zur Zeit des Regelbetriebs.

Um jeweils allen anspruchsberechtigten Kindern ein Angebot unterbreiten zu können, müssen die vorhandenen Ressourcen geteilt werden. Grundsätzlich erhalten deshalb alle anspruchsberechtigten Kinder ein Betreuungsangebot von bis zu vier Stunden pro Tag (Halbtagsplatz), das flexibel gestaltet werden kann. Für systemrelevante betriebsnotwendige Berufsgruppen, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich, können in Einzelfällen längere Betreuungszeiten vereinbart werden.

  • Neu ab 14. Mai: Eingeschränkte Betreuung der Einschulungskinder und deren Geschwister, wenn diese die gleiche Kita besuchen. Hierzu zählen auch die Kinder, für die die Zurückstellung vom Schulbesuch durch die Schulaufsicht bestätigt wurde.
  • Ab 25. Mai: Nächste Stufe: Betreuung der Kinder im Alter von 5 Jahren und deren Geschwister
  • Anschließend sollen, abhängig vom epidemiologischen Geschehen, altersmäßig absteigend, die übrigen Altersjahrgänge in bis zu fünf Stufen (Stufe 3 bis Stufe 7) nach und nach einbezogen werden.

Das Stufenmodell sieht vor, dass die Betreuung in Stufe 3 auf die 5-Jährigen, in Stufe 4 auf die 4-Jährigen, in Stufe 5 auf die 3-Jährigen, in Stufe 6 auf die 2-Jährigen und in Stufe 7 auf die 0- bis 2-Jährigen erweitert werden. Für diese Altersgruppen entfällt mit der jahrgangsorientierten Öffnung ab dem 14. Mai der Vorrang der häuslichen Betreuung.

 

Bei der stufenweisen Öffnung sollen die Einrichtungen ein besonderes Augenmerk auf die Kinder mit besonderen pädagogischen und/oder sozialen Förderbedarfen (bspw. Sprachförderbedarf) legen und deren Eltern, soweit möglich, gezielt ansprechen.

 

Um die Einschränkungen insgesamt so gering wie möglich zu halten, prüft der Berliner Senat kontinuierlich, ob entsprechende Anpassungen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung möglich sind.

 

Weitere Informationen (mehrsprachig) können Sie hier erhalten.


INFO 5 - 11.05.2020:

Corona im Entenland
Die Corona-Krise verstehen

Eine Geschichte für die Kinder der Kita Sternengarten von Julia Schlenker. Viel Spaß beim Lesen und Teilen und bleibt gesund! >>>


INFO 4 - 22.04.2020:

Heute haben wir von der Berliner Senatsverwaltung weitere Infos erhalten. Die wichtigsten Punkte fassen wir wie folgt zusammen:

  • Ab 27.04.2020 gibt es eine neue Liste der anspruchsberechtigten Berufe. Hinzu gekommen sind Alleinerziehende und weitere Berufe. Die bisherige Zwei-Eltern-Regelung fällt weg, sodass es genügt, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist (Hier finden Sie die neue Liste).
  • In jedem Fall bleibt der bisherige Vorrang der häuslichen Betreuung bestehen. Folglich gibt es weiterhin keinen Anspruch auf Notbetreuung, sofern es im Einzelfall eine Möglichkeit zur häuslichen Betreuung gibt.
  • Es können lediglich gesunde Kinder von uns betreut werden. Kinder mit jeglichen Krankheitssymptomen (auch nicht-Corona-spezifische Symptome) können derzeit nicht in unseren Einrichtungen betreut werden. Bitte messen Sie bei Ihren Kindern regelmäßig die Temperatur, bevor Sie sie in die Notbetreuung geben.
  • Ab 01.05.2020 sind alle Kinder unseres Trägers, die KEINE Notbetreuung in Anspruch nehmen, von der Erhebung der Verpflegungskosten befreit. Darüber hinaus erheben wir ab 1. April keine Zusatzbeiträge, wenn die Kinder nicht in der Notbetreuung sind.

INFO 3 - 17.04.2020:

Die Berliner Kitas bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Diese wird stufenweise ab dem 27. 04.2020 erweitert. Dieses Phasen-Modell wird mit Blick auf die epidemiologische Entwicklung laufend bewertet und bei Bedarf angepasst. Als erster Schritt ist vorgesehen, dass mehr Berufsgruppen in die Ein-Eltern-Regelung fallen (es müssen nicht beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten) und auch Kinder aus Familien beziehungsweise von Alleinerziehenden in besonders herausfordernden Situationen die Notbetreuung besuchen können. Später werden weitere Berufsgruppen benannt, die Zugang zur Notbetreuung erhalten, und es kehren die künftigen Schulanfänger und Schulanfängerinnen in die Kitas zurück. Danach wird es möglich sein, mit der Eingewöhnung von neuen Kindern zu beginnen.

Die Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb ist zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 01.08.2020 vorgesehen.

(Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 16.04.20)


INFO 2 - 22.03.2020:

Ab Montag (23.03.2020) gelten für die Notbetreuung nach Mitteilung der Senatsverwaltung folgende Regeln:

 

Die strikte Regelung, dass beide Elternteile in den festgelegten systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten müssen, wird für einige Berufsgruppen aufgehoben. Künftig gilt, dass in einigen dieser ausgewählten Berufsgruppen nurmehr ein Elternteil dort tätig sein muss. Damit sollen besondere Härtefälle künftig vermieden werden.

 

Diese „Ein-Elternregelung“ gilt künftig für folgende systemrelevante Berufsgruppen:

  • Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
  • Pflege
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Behindertenhilfe
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

Bitte setzen Sie sich mit den Kita-Leiterinnen in Verbindung, wenn Sie von der neue Regelung Gebrauch machen müssen. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Notfällen in Anspruch. Vermeidung von persönlichen Kontakten sollte nach wie vor Priorität haben.


INFO 1 - 17.03.2020:
Unsere Kitas bleiben bis einschließlich 17.04.2020 geschlossen. Die Verwaltung ist ab heute nur telefonisch (030 - 2363 2000) und per e-Mail (lebenswelt@lebenswelt-berlin.org) erreichbar. Wir haben eine Notbetreuung eingerichtet. Diese Notbetreuung kann lediglich von Eltern in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätig sind. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen zeitnah informieren. Darüber hinaus bitten wir Sie, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und möglichst jeden unnötigen Kontakt mit anderen Personen zu meiden. Bitte lesen Sie die Elterninfo der Senatsverwaltung >>>.