Kinderrecht ist ein universelles Recht, das in pluralen Lebenswelten kulturell nicht relativiert werden darf.
Um im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung im interkulturellen Kontext die gegenwärtige Sicherheit des Kindes verantwortungsvoll einzuschätzen und die Veränderungsbereitschaft und
-fähigkeit der Familie zu beurteilen, bedarf es besonderer Aufmerksamkeit der Fachkräfte, um einen schnellen und adäquaten Zugang zu der Familie zu finden.
Interkulturelle Handlungskompetenzen im Kinderschutz sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung:
• Welche interkulturellen Leitlinien sind im Handeln bei Kindeswohlgefährdung gegenüber Familien mit Migrationshintergrund wichtig?
• Wie können akute Gefährdungssituationen in der Zusammenarbeit mit den Familien wahrgenommen und angesprochen werden, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten?
• Wie kann im Gefährdungsfall eines Kindes wechselseitig kooperativ und kultursensibel zusammengearbeitet werden?
• Wie lassen sich kind- bzw. familienbezogene Gefährdungsaspekte erheben und bewerten, um die weitere Perspektivenklärung mit den Beteiligten zu gestalten?
Für den Bereich der Kindertagesstätten gewährleisten der Fachberater Herr Hartmut Kupfer und die Fachberaterin Frau Ute Bayram die Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft.
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